Bootshaus

Mitgliedschaft

Beitragsordnung

1. Die Vereinsbeiträge sind jährlich im Voraus zu zahlen (in der Regel per Lastschrift).

2. Die kürzeste Mitgliedschaft dauert ein Jahr Der Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr wird anteilig nach Aufnahme in den Verein eingezogen.

3. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich (keine Email) zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er muss spätestens zum 03.12. (4 Wochen vor Jahresende) für das folgende Jahr erklärt werden.

4. Einzelne Abteilungen des Vereins können mit Zustimmung des Vorstandes neben dem Mitgliedsbeitrag zusätzliche Spartenbeiträge erheben.

 

Mitgliedsbeiträge

 
Beiträge
Wer monatlich jährlich
Erwachsene 9,00 € 108 €
Jugendliche 3,50 € 42 €
Kinder 2,50 € 30 €
Studenten 4,50 € 54 €
Familien* 12,00 € 144 €
Passivbeitrag 2,50 € 30 €

 

*Definition Familien
Als Familie gelten bereits alle Erwachsenen-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischt­geschlechtliche) und gleich­geschlechtliche Lebens­gemeinschaften sowie Allein­erziehende mit Kindern im Haushalt. Als mögliche zugehörige Kinder zählen – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptiv­kinder.

• Studenten / Auszubildene / Schüler ab 18 Jahre bis maximal 25 Jahre bleiben im Familienbeitrag, solange sie nachweislich in der Ausbildung sind.

• Nach Beendigung der Ausbildung gehen diese Personen in den Erwachsenenbeitrag, etc. über.

Bei Bedarf können entsprechende Sonderregelungen getroffen werden

 

Aufnahmeantrag


Falls die Mitgliedschaft im ESV erwünscht ist:
Den Aufnahmeantrag bitte komplett ausfüllen und unterschrieben auf dem postalischen Weg beim 1.Kassenwart (s.u.) einreichen.

1. Kassenwart
David Schnieders
Emsauenallee 26
49808 Lingen
Tel: 0591/ 8009564


Aufnahmeanträge zum Download (dazu den jeweiligen Link anklicken):